Über Bio-Nahrung gibt es ja bekanntlich viele Behauptungen und Meinungen und leider auch Märchen.
Daher hier nun die Fakten über unser DEMETER-Futter für Hund & Katze:
Verboten:
- Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderen
- Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe, Jodierung, Nitritpökelsalz und Enzyme, unnatürliche Aromen wie Erdbeeraroma aus mikrobieller Erzeugung auf Sägemehl
- Genetisch verändertes Futter
- Konventionelles Mischfutter über 5 %
- Organische Handelsdünger wie Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano
- synthetische Pflanzenschutzmittel
- Pflanzenschutzmittel auf Kupferbasis bei Kartoffeln und Tomaten
- Enthornung und genetisch hornloses Milchvieh
- Kuhtrainer
- Konservierung mit ionisierender Strahlung
- Erzeugung mit leicht löslichen mineralischen Düngern
Auflagen:
- Bewirtschaftungsform ausschließlich biologisch dynamisch für den gesamten Betrieb (Gesamtbetriebsumstellung erforderlich), für landwirtschaftliche Betriebe ist Tierhaltung obligatorisch.
- 13 Zusatzstoffe sind erlaubt, für jedes Lebensmittel nur explizit erlaubte Zusatzstoffe
- Aromaextrakte nur der namensgebenden Pflanze erlaubt, wie z. B. reine ätherische Öle oder reine Extrakte mit Rohstoffidentität
- 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr
- 2 Milchkühe pro Hektar und Jahr, hörnertragende Rassen sind für Milchvieh vorgeschrieben
- 140 Legehennen und 280 Masthühner pro Hektar und Jahr
- 50 % Futterzukauf erlaubt
- Tiertransportwege sowie der Transport von Schlachtkörpern muss kurz sein, Entfernung zur Schlachtstätte nicht mehr als 200 km
- Stickstoffdünger ist erlaubt, Dünger aus Tierhaltung max. 112 kg/ha u. Jahr, Gemüse, Hopfen und Weinbau max. 112 kg/ha u. Jahr, Obstbau 90 kg/ha u. Jahr
- Pflanzenschutzmittel auf Kupferbasis ist erlaubt, max. 3 kg/ha u. Jahr und nur in Dauerkulturen (Weinbau, Obstbau, Hopfenbau)
- Pflanzenschutzmittel aus Schwefelbasis (Netzschwefel) ist erlaubt
- Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng chargenbezogen kontrolliert
- Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) sind abwechslungsreich zu gestalten
- Mindeststall- und -freiflächen werden vorgegeben
- Tiere sind mit ökologisch produzierten Futtermitteln zu füttern
- Bei biologischen Tierprodukten darf in Ausnahmefällen ein GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 % verwendet werden, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bauer Futter kaufen muss, am Markt kein Futter angeboten wird, das komplett gentechnikfrei ist
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